Wie wird die Videosprechstunde gegenüber der KV abgerechnet?
- Bis zu 30 % der Behandlungsfälle eines Quartals können per Videosprechstunde behandelt und abgerechnet werden.
- Für Videosprechstunden werden die Pauschalen nebst Zuschlägen in voller Höhe gezahlt, wenn im gleichen Quartal ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt stattfindet.
- Sollte kein zusätzlicher persönlicher Kontakt erfolgen, findet eine Kennzeichnung mit der GOP 88220 statt. Es erfolgt ein fachgruppenspezifischer Abschlag in Höhe von 20; 25 bzw. 30 %.
Welche videosprechstundenspezifischen Förderungen und Zuschläge gibt es seitens der KVen?
- Jeder Arzt-Patienten-Kontakt per Video (GOP 01450) wird mit 4,39 € (40 Punkte) Technikzuschlag bedacht. Dies ist auf 1.899 Punkte (205,20 €) je Quartal gedeckelt.
- Bei Neupatienten oder Patienten, die die Praxis weder im laufenden noch vorangegangen Quartal besucht haben, kann der Zuschlag zur Authentifizierung (GOP 01444; 1,10 €; 10 Punkte) einmalig je Behandlungsfall geltend gemacht werden.
Welche Zuschläge werden zusätzlich automatisch von der KV hinzugefügt?
Zuschläge für
- fachärztliche Grundversorgung
- Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags.
- Unterstützung der hausärztlichen Versorgung durch qualifizierte nicht-ärztliche Praxisassistenten.
Übersicht zur Vergütung
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat eine Übersicht zur Vergütung erstellt, die Sie hier herunterladen können: