Wie wird die Videosprechstunde gegenüber der KV abgerechnet?

  • Bis zu 30 % der Behandlungsfälle eines Quartals können per Videosprechstunde behandelt und abgerechnet werden.
  • Für Videosprechstunden werden die Pauschalen nebst Zuschlägen in voller Höhe gezahlt, wenn im gleichen Quartal ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt stattfindet.
  • Sollte kein zusätzlicher persönlicher Kontakt erfolgen, findet eine Kennzeichnung mit der GOP 88220 statt. Es erfolgt ein fachgruppenspezifischer Abschlag in Höhe von 20; 25 bzw. 30 %.

Welche videosprechstundenspezifischen Förderungen und Zuschläge gibt es seitens der KVen?

  • Jeder Arzt-Patienten-Kontakt per Video (GOP 01450) wird mit 4,39 € (40 Punkte) Technikzuschlag bedacht. Dies ist auf 1.899 Punkte (205,20 €) je Quartal gedeckelt.
  • Bei Neupatienten oder Patienten, die die Praxis weder im laufenden noch vorangegangen Quartal besucht haben, kann der Zuschlag zur Authentifizierung (GOP 01444; 1,10 €; 10 Punkte) einmalig je Behandlungsfall geltend gemacht werden.

Welche Zuschläge werden zusätzlich automatisch von der KV hinzugefügt?

Zuschläge für

  • fachärztliche Grundversorgung
  • Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags.
  • Unterstützung der hausärztlichen Versorgung durch qualifizierte nicht-ärztliche Praxisassistenten.

Übersicht zur Vergütung

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat eine Übersicht zur Vergütung erstellt, die Sie hier herunterladen können: