Wie wird die Videosprechstunde für privatversicherte Patienten abgerechnet?
Für Videosprechstunden gibt es keine spezifischen GOÄ-Ziffern. Sie können jedoch Ziffer 1 (10,72 EUR, 2,3-fach), Ziffer 3 (20,11 EUR, 2,3-fach) und Ziffer 4 (29,49 EUR, 2,3-fach) nutzen.
Da eine körperliche Anwesenheit des Patienten bei einer symptombezogenen Untersuchung nicht zwingend erforderlich ist, kommt als Untersuchungsziffer die Ziffer 5 (10,72 EUR, 2,3-fach) in Frage. Voraussetzung ist, dass die Ziele einer symptombezogenen Untersuchung durch die Videosprechstunde erreicht werden können.
Zusätzlich können die Zuschläge A-K1 abgerechnet werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Übersicht zur Vergütung
Eine detaillierte Übersicht zur Vergütung können Sie sich hier herunterladen: