PNOG: Kabinett beschließt Entwurf – und Videoberatung bleibt fester Bestandteil der Pflege
Was der Kabinettsbeschluss für Pflegedienste, Beratungsstellen und Pflegeunternehmen bedeutet
Am 30. September 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen. Nach Monaten der Diskussion um den Referentenentwurf, dem Streit in der Koalition und vielen Stellungnahmen der Verbände liegt damit ein Regierungsentwurf auf dem Tisch. Das Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat beginnt jetzt erst. Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind also weiterhin möglich.
Für die Pflegebranche ist der Beschluss dennoch ein wichtiger Meilenstein. Die Richtung ist erkennbar, und für unsere Kundinnen und Kunden aus Pflege und Pflegeberatung ist sie ausgesprochen positiv.
Das Wichtigste in Kürze
Der Entwurf soll die soziale Pflegeversicherung finanziell stabilisieren und die häusliche Versorgung neu ordnen. Die Pläne betreffen unter anderem Leistungsbudgets, die Begutachtung, Prävention und Digitalisierung. Der Bundesgesundheitsminister versteht das Gesetz ausdrücklich als ersten Schritt. Eine Strukturkommission soll weitergehende Reformen vorbereiten.
Für die Beratung in der häuslichen Pflege ist vor allem ein Baustein zentral: die präventionsorientierte Pflegebegleitung. Sie soll die bisher getrennten Angebote bündeln, also Pflegeberatung nach § 7a, Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 und Schulungen in der Häuslichkeit. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen eine feste Ansprechperson bekommen, die frühzeitig und dauerhaft unterstützt.
Der entscheidende Punkt für uns: Videoberatung ist im Gesetz verankert
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Pflegebegleitung und Fallmanagement auf Wunsch der Anspruchsberechtigten auch telefonisch oder über barrierefreie digitale Anwendungen stattfinden können. Für das Fallmanagement soll die Videokonferenz auf Wunsch der pflegebedürftigen Person sogar der vorgesehene Weg sein.
Findet die Beratung per Video statt, gelten die nach § 365 Abs. 1 Satz 1 SGB V vereinbarten Anforderungen an die technischen Verfahren zu Videosprechstunden. Damit bleibt die zertifizierte Videosprechstunde der Maßstab, an dem sich digitale Beratung in der Pflege messen lassen muss.
Genau dafür steht Sprechstunde.Online. Als Anbieter zertifizierter Videosprechstunden nach § 365 SGB V erfüllen wir diese Anforderungen bereits heute. Wer jetzt auf zertifizierte Lösungen setzt, ist für die kommenden Jahre gut aufgestellt.
Was ändert sich bei der Videoberatung?
Auf Wunsch soll weiterhin jede zweite reguläre Beratung per Video möglich sein – nun bis zum 31. Dezember 2028 statt nur bis zum 31. März 2027. Die erste reguläre Beratung muss weiterhin zu Hause stattfinden.
Was bis zum Start der Pflegebegleitung gilt
Die Pflegebegleitung soll nach den bisherigen Planungen frühestens 2028 starten. Bis dahin gilt das heutige Recht weiter. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI bleibt Pflicht für Pflegegeldbeziehende, und er lässt sich bereits jetzt rechtskonform per Videosprechstunde durchführen. Wie die Übergangsregelungen im Detail aussehen, klärt sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren.
Für Pflegedienste und Beratungsstellen heißt das: Die Nachfrage nach Beratungseinsätzen bleibt bestehen. Zugleich lohnt es sich, digitale Beratungsprozesse schon jetzt aufzubauen und zu erproben. Wer die Abläufe früh etabliert, geht mit einem Vorsprung in die Zeit der Pflegebegleitung.
Planungssicherheit für unsere Kundinnen und Kunden
Für alle, die bereits mit Sprechstunde.Online arbeiten, gibt der Kabinettsbeschluss Rückenwind. Digitale und videobasierte Beratung ist in der geplanten Pflegereform nicht Randerscheinung, sondern vorgesehener Bestandteil. Bestehende Kundinnen und Kunden aus Pflege und Pflegeberatung können also weiter auf Sprechstunde.Online bauen.
Das passende Modell finden Sie bei uns für jeden Bedarf:
- Monatsabo: flexibel und jederzeit anpassbar, ideal für Einstieg, Testphase oder schwankenden Bedarf.
- Jahresabo: planbar und 15 % günstiger als das Monatsabo.
- Individuelle Buchungsplattformen für größere Pflegeunternehmen: eine eigene, auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Plattform, über die Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 rechtskonform und sicher online buchbar sind. Das entlastet die Disposition, spart Telefonate und macht das Angebot für Versicherte einfach zugänglich.
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Stand: 30.09.2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Das Pflegeneuordnungsgesetz befindet sich im Gesetzgebungsverfahren; Inhalte und Zeitpläne können sich noch ändern.
Zava Sprechstunde Online GmbH – zertifizierte Videosprechstunden nach § 365 SGB V





