Finanzierungszuschuss zur Durchführung von Video-Physiotherapie

Nach erfolgreichen Verhandlungen für die Heilmittelerbringung in Ergotherapie und Logopädie erhalten ab dem 01.01.2025 nun auch Physiotherapiepraxen pauschale Finanzierungszuschüsse für die Hard- und Software zur Erbringung telemedizinischer Leistungen („Videotherapie“).

Mit einem pauschalen Finanzierungszuschuss übernehmen die Krankenkassen ab dem 01.01.2025 einen Teil der Kosten für die Hard- und Software für die Videotherapie in der Physiotherapie. Darauf haben sich die maßgeblichen Verbände der Physiotherapie und der GKV-Spitzenverband geeinigt. Nach Antragstellung über das GKV-Antragsportal erhalten zugelassene Physiotherapiepraxen ab Januar 2025 eine Pauschale für die Beschaffung, Wartung und Reparatur geeigneter Hardware (z.B. Tablet, Laptop, Kamera für den PC) zur Erbringung telemedizinischer Leistungen von 950,- € pro Jahr. Diese kann für die Jahre 2025, 2026 und 2027 beantragt werden.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bis einschließlich 2028 eine Kostenpauschale von jährlich 300,- € für die Anschaffung und den Betrieb einer geeigneten Software zu beantragen.

Die Software muss die eines vom GKV-Spitzenverband zugelassenen Videodienstanbieters wie zum Beispiel Sprechstunde.Online sein. Die Auszahlung erfolgt quartalsweise.

Zu den Voraussetzungen der Antragsstellung zählen die Abrechnung von telemedizinischen Leistungen im Antragsjahr, das Vorhandensein einer zugelassenen Software und die Abgabe einer Eigenerklärung im Antragsverfahren. Zu beachten ist, dass die Nachweise über die Anschaffung der Hardware und Software aus demselben Jahr der Antragsstellung sein müssen. Eine rückwirkende Antragstellung für ein vergangenes Jahr ist nicht möglich. Auf Anforderung müssen die Anschaffungskosten, jedoch nicht in Höhe der gesamten Pauschale, im Rahmen einer Stichprobenüberprüfung nachgewiesen werden.

Anspruch auf Kostenausgleich hat jeder zugelassene Leistungserbringer im Sinne des § 124 Absatz 1 SGB V. Keine Rolle spielt hierbei, ob der Leistungserbringer an die Telematik angeschlossen ist.

Hier geht es zum GKV-Antragsportal – eine Antragstellung ist ab dem 1.1.2025 möglich.

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