Telepflege: Neues Formular für Beratungsbesuche nach § 37.3 – Was Sie wissen sollten!

Der GKV-Spitzenverband hat eine wichtige Änderung des Formulars für den Nachweis von Beratungsbesuchen nach § 37 Abs. 3 SGB XI bekannt gegeben. Das aktualisierte Dokument wurde um die Option erweitert, dass das Protokoll mit entsprechendem Vermerk auch ohne Unterschrift der pflegebedürftigen Personen rechtskräftig ist.

Hintergrund: Jeder zweite Beratungsbesuch kann auf Wunsch auch per Videokonferenz durchgeführt werden. Diese Neuerung bringt einige Anpassungen im Formular mit sich, die für alle Beteiligten wichtig sind.


Was hat sich geändert?

Die wichtigste Änderung betrifft die Durchführung von Beratungsbesuchen per Videokonferenz. Wenn eine Beratung auf diesem Weg stattfindet, muss die Beratungsperson dies im Formular vermerken. Dies wurde durch ein spezielles Feld im Formular ergänzt, um die digitale Durchführung der Beratung klar festzuhalten.

Anpassungen in der Einwilligungserklärung

Ein weiteres wichtiges Update betrifft die Einwilligungserklärung der pflegebedürftigen Person. Bei einem Beratungsbesuch per Videokonferenz genügt es nun, wenn die pflegebedürftige Person oder ihre gesetzlich betreuende bzw. vertretende Person mündlich einwilligt. In diesem Fall füllt die Beratungsperson die Felder im Formular nach Absprache aus. Eine Unterschrift der pflegebedürftigen Person ist nicht mehr erforderlich – stattdessen unterschreibt die Beratungsperson selbst.

Ab wann muss das neue Formular verwendet werden?

Das geänderte Formular steht bereits auf der Website des GKV-Spitzenverbandes zum Download bereit und sollte ab sofort verwendet werden. Für alle Beteiligten besonders wichtig: Ab dem 1. Januar 2025 wird ausschließlich das neue Formular akzeptiert. Ältere Versionen werden ab diesem Zeitpunkt von den Pflegekassen nicht mehr anerkannt.

Fazit

Die Einführung von Videokonferenzen für Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung der Pflegeberatung. Es erleichtert pflegebedürftigen Personen und ihren Angehörigen den Zugang zu Beratungsleistungen und ermöglicht mehr Flexibilität. Gleichzeitig ist es wichtig, dass alle Beteiligten rechtzeitig auf das neue Formular umsteigen, um sicherzustellen, dass die Nachweise auch zukünftig problemlos anerkannt werden.

Wir begrüßen die aktuelle Entwicklung ausdrücklich und unterstützen diese unter anderem durch unsere Verbandskooperationen mit dem bad e.V., dem VDAB e.V. und dem DBfK.

Das aktualisierte Formular finden Sie auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes.

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