Krankenkassen sollen für Gesundheitsapps zahlen

Bild: © Michael Kappeler/dpa

Der Bundesgesundheitsminister fordert: Wenn ein Arzt zur Nutzung bestimmter Apps rät, muss nicht der Patient die Kosten tragen. Gibt es bald Apps auf Rezept?

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will durchsetzen, dass gesetzliche Krankenkassen die Kosten für bestimmte Gesundheitsapps übernehmen. Das sagte der Minister bei der Vorstellung seines Entwurfs für ein Digitalisierungsgesetz. Der Vorschlag betreffe zum Beispiel Anwendungen wie digitale Tagebücher für Patienten mit Diabetes oder Apps für Menschen mit Bluthochdruck. Wenn eine Ärztin oder ein Arzt eine solche App empfehle und verschreibe, sollten die Krankenkassen die Leistung übernehmen.

Dafür, welche Anwendungen von Kassen bezahlt werden können, solle es festgelegte Kriterien geben. Auch die Zulassung über das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, das die Angebote auf Qualität und Datenschutz überprüfen muss, solle zügig geregelt werden. Grundsätzlich seien Datenschutz und Datensicherheit „von höchster Priorität“, sagte Spahn.

Mit dem Gesetz will der Gesundheitsminister zudem weitere digitale Angebote voranbringen. Zum Beispiel soll es künftig einfacher werden, Arztpraxen zu finden, die Videosprechstunden anbieten. Ziel sei es, den digitalen Wandel im Gesundheitswesen „zu gestalten und ihn nicht zu erleiden“, sagte Spahn. „Der Patient von morgen wird immer noch einen Arzt brauchen. Aber er wird keinen Arzt mehr ernst nehmen, der nur noch über Karteikarten arbeitet.“

Wichtiger Teil der Digitalisierungspläne ist die elektronische Patientenakte: Alle Versicherten sollen bis spätestens 2021 digital auf ihre Patientenakte zugreifen können. Dem neuen Entwurf nach sollen darin auch Impfausweis, Mutterpass oder Zahnbonusheft gespeichert werden können. Hausärzte sollen für diesen Service eine „angemessene Vergütung bekommen“, sagte Spahn.

Wer nicht mitmacht, dem wird das Honorar gekürzt

Für Ärztinnen und Mediziner, die sich nicht an der digitalen Versorgung beteiligen wollen, sieht Spahns Gesetzesentwurf nach Ministeriumsinformationen Honorarkürzungen vor: Wer sich der digitalen Infrastruktur zur Gesundheitsversorgung nicht anschließe, solle ein um 2,5 Prozent geringeres Honorar erhalten.

Die Krankenkassen reagierten zustimmend auf Spahns Vorstoß: „Wir freuen uns, dass die Krankenkassen bei dem Ausbau ihrer digitalen Angebote Rückenwind bekommen“, hieß es vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung hält die Nutzung von Apps in der Gesundheitsversorgung für sinnvoll. Nur müsse sichergestellt werden, dass Ärztinnen und Ärzte sich nicht mit einer zu großen Zahl verschiedener Angebote auseinandersetzen müssten.

Kritik an Spahns Plänen äußerten die Grünen: Sie warfen dem Gesundheitsminister das Fehlen einer umfassenden Strategie und zu wenig Patientenbeteiligung vor.

 

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