Bereits seit Anfang Oktober 2020 können Patientinnen und Patienten auch per Videosprechstunde krankgeschrieben werden. Damit dabei die Portokosten nicht von Behandlerseite getragen werden müssen, wurden nun zwei neue Kostenpauschalen in den EBM aufgenommen. Der Grund: Die bisherige Pauschale 40110 ist zwar für den Dokumentenversand gedacht, nicht jedoch für den Postverkehr in Richtung der Patientinnen und Patienten.
Zwei neue Pauschalen
Dabei handelt es sich um die Pauschalen 40128 und 40129. Letztere ist für den Versand der ärztlichen Bescheinigung für den Bezug des Krankengeldes bei Erkrankung eines Kindes gedacht. Sie sind jeweils extrabudgetär mit 81 Cent bewertet.
Corona-Sonderregelungen weiterhin in Kraft
Unberührt: Die Sonderregelungen für den Versand von Krankschreibungen nach einem Telefonat, die aufgrund der Corona-Pandemie eingeführt wurden. Hier bleibt’s bei der Pseudo-GOP 88122, die mit 90 cent bewertet ist.
Mehr Infos finden Sie direkt bei der KBV.