Videosprechstunden weiterhin unbegrenzt möglich – Andere Sonderregelungen enden

19.06.2020 – Ärzte und Psychotherapeuten können auch im dritten Quartal unbegrenzt Videosprechstunden anbieten. Nicht verlängert wird hingegen die Sonderregelung zur Telefonkonsultation. Auch die Erstattung der Portokosten für Folgeverordnungen und Überweisungen entfällt ab Juli. Darauf haben sich KBV und GKV-Spitzenverband geeinigt. 

Mit dem Beschluss bleibt die Konsultation per Video weiterhin unbegrenzt möglich. Dies gilt für das gesamte dritte Quartal, also vorerst bis zum 30. September.

Bereits für das zweite Quartal hatten KBV und Krankenkassen die für Videosprechstunden geltenden Beschränkungen aufgehoben. Damit sind Fallzahl und Leistungsmenge nicht limitiert. 

Psychotherapeuten dürfen zudem neben Einzeltherapiesitzungen in Einzelfällen auch Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen (auch neuropsychologische Therapie) per Video durchführen.

Auch diese Regelung wird verlängert.

Das gleiche gilt für die Substitutionsbehandlung: Ärzte können weiterhin bis zu achtmal im Quartal mit opiatabhängigen Patienten eine Videosprechstunde durchführen. Nicht mehr berechnungsfähig ist dagegen der „Zuschlag Therapiegespräch“ (GOP 01952) bei ausschließlich telefonischem Arzt-Patienten-Kontakt ab dem 1. Juli.  

Umwandlung von Gruppentherapie weiterhin möglich 

Ebenfalls um ein Quartal verlängert wird die Sonderregelung, nach der genehmigte Leistungen einer Gruppenpsychotherapie in Einzelpsychotherapie umgewandelt werden können, ohne dass hierfür eine gesonderte Antragstellung bei der Krankenkasse oder Begutachtung erfolgen muss. 

Patienten sollen wieder in die Praxis kommen 

Die sinkenden Infektionszahlen in Deutschland und die damit einhergehenden Lockerungsmaßnahmen sind ein Grund dafür, dass der Bewertungsausschuss die Sonderregelung zur Telefonkonsultation nicht über den 30. Juni hinaus verlängert hat.

„Wir wollen, dass die Patienten in die Praxen kommen und dringende Behandlungen, Kontrollen, Impfungen oder Früherkennungsuntersuchungen nicht länger aufschieben“, sagte KBV-Vorstandschef Dr. Andreas Gassen. Dies sei unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen jetzt wieder möglich. 

Die telefonische Konsultation war ausgeweitet worden, damit Psychotherapeuten und Ärzte ihre Patienten, die in den vergangenen Wochen aufgrund der hohen Infektionsgefahr nicht in die Praxis kommen konnten, öfter und länger telefonisch betreuen können. 

Direkter Patientenkontakt nicht ersetzbar

„Der direkte Kontakt zwischen Patient und Arzt beziehungsweise Psychotherapeut ist durch Telefongespräche nicht ersetzbar“, betonte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister. Eine telefonische Beratung sei selbstverständlich weiterhin möglich – nur nicht mehr in dem Umfang wie in den vergangenen Wochen. 

Welche Sonderregelungen bis wann gelten, hat die KBV in einer Übersicht zusammengestellt. Interessenten finden sie im Internet auf der KBV-Themenseite zum Coronavirus.

Zugriff am 19.06.2020 unter https://www.kbv.de/html/1150_46724.php

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