Behandlungen aus dem Homeoffice

Wenngleich die Anschubförderung (Gebührenordnungsposition 01451) zum 30.09.2021 ausläuft, verlängert die KBV erneut die Sonderregelungen für die uneingeschränkte Nutzung der Videosprechstunden. Damit besteht auch weiterhin die Möglichkeit, ortsunabhängig mit Patient:innen und Klient:innen zu arbeiten. Aber unter welchen Umständen können therapeutische bzw. medizinische Leistungen und Behandlungen einfach von zu Hause aus angeboten werden?

Homeoffice für Ärzt:innen

Die Musterberufsordnung bindet die Tätigkeit von Behandelnden zwar an einen Praxissitz, eröffnet aber die Möglichkeit an bis zu zwei weiteren Orten ärztliche Tätigkeiten ausführen zu können. Da es in dieser Regelung nicht explizit um Videosprechstunden geht, sind die Rahmenbedingungen aber entsprechend auszulegen.

Grundsätzlich gibt es keine einheitliche Regelung dafür, ob Videosprechstunden auch aus den Privaträumen der Ärzt:innen erfolgen dürfen. Hier empfiehlt es sich, die eigene KV zu kontaktieren: Je nach KV-Region werden Privaträume nicht als zulässig anerkannt, wie beispielsweise in Baden-Württemberg und Westfalen-Lippe. In Bayern und Niedersachsen hingegen werden Videosprechstunden auch aus den eigenen vier Wänden anerkannt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Was Sie beachten müssen

Grundsätzlich gilt natürlich auch bei der Behandlung von zu Hause aus die Sorgfaltspflicht. Zusätzlich müssen Behandelnde sicherstellen, dass die Räumlichkeiten entsprechend einer ordnungsgemäßen Versorgung der Patient:innen eingerichtet sind. Besonders beim Thema Videosprechstunden ist die Sicherstellung des Datenschutzes dabei zentral. Es empfiehlt sich also, Videodienste mit höchten Datenschutzstandards einzusetzen, wie beispielsweise sprechstunde.online. Explizite Vorgaben finden Sie in Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag.

Sollten Sie Videosprechstunden von zu Hause aus anbieten, müssen Sie außerdem sicherstellen, dass dies nicht zu einer Vernachlässigung der Versorgung Ihrer anderen Patient:innen führt.

Zentraler als der Ausübungsort der Videosprechstunden ist also die Sicherstellung der richtigen Rahmenbedingungen für die Behandlungen und der Erfüllung des Versorgungsauftrages.

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