Sicher ist sicher – mit Zava sprechstunde.online der Zeit immer einen Schritt voraus

Rezertifizierung Videosprechstunde

Datenschutz & Datensicherheit – kaum einem Thema wird aktuell mehr Bedeutung im TeleHealth-Markt zugemessen. Bereits im April vergangenen Jahres wurden die Auflagen für eine (Re-)Zertifizierung von Videosprechstunden verschärft, um noch mehr Sicherheit und Transparenz zu schaffen.

Eine Verschärfung, die im Zeitalter der Cyberattacken und -kriminalität unbedingt notwendig war. Der Sachverhalt ist letztendlich sehr simpel: Daten bedeuten Macht. Daher muss unter jeden Umständen vermieden werden, dass diese in falsche Hände gelangen.

Da die Daten unserer Patienten unser höchstes Gut sind und wir Datenschutz sowie -sicherheit seit Beginn der Unternehmung als Priorität Nummer 1 definiert haben, war es für uns eine selbstverständliche Pflicht, den neuen Auflagen so schnell wie möglich nachzukommen. So haben wir uns gemäß der neuen Verordnung bereits im September 2021 dem Rezertifizierungsprozess unterzogen und konnten ihn mit Erfolg abschließen.

Unser COO Jörg Sälzer: „Im Vergleich zu Zoom, Microsoft Teams oder WhatsApp-Videoanrufen hat unser Produkt einen entscheidenden Vorteil: Wir sind speziell auf Heilberufe ausgerichtet und decken die datenschutzrechtlichen Anforderungen im Gesundheitswesen ab. Seit Marktstart im Jahr 2018 sind wir hierdurch ggü. den gesetzlichen Krankenkassen abrechenbar.“

Prioritäten falsch definiert: Viele Videodienstanbieter kommen den Datenschutz- & Datensicherheitsauflagen nicht nach

Da viele Anbieter von Videodiensten es bisher versäumt haben, den neuen Auflagen Folge zu leisten, sahen sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) nun dazu gezwungen, eine Übergangsregelung zu verabschieden, die es den noch nicht zertifizierten Anbietern ermöglicht, vorläufig durch eine Fristverlängerung weiterzubestehen. Andernfalls hätten diese ihre Dienste nicht mehr abrechenbar anbieten können.

Denn die Voraussetzungen sind klar: Videodienstanbieter müssen gemäß Anlage 31b des Bundesmantelvertrages-Ärzte (BMV-Ä) nachweisen, dass ihre Dienstleistung bestimmte Voraussetzungen im Hinblick auf technische Sicherheit und Datenschütz erfüllt. Der Einsatz eines zertifizierten Dienstleisters ist Grundvoraussetzung für die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen.

Wir sehen diese Entwicklung durchaus mit Sorge, da es die Tür für Wettbewerber offenlässt, deren Produkte nicht dem nötigen Maß an Sicherheit gerecht werden.

Wenn Sie weitere Fragen haben zu den Daten oder den neuen Richtlinien haben, steht Ihnen unser Team währende der Geschäftszeiten unter der 02054 / 9449940 zur Verfügung. Gerne können Sie auch auf unser unkompliziertes Kontaktformular zurückgreifen.

Das könnte Ihnen auch gefallen