KBV verlängert Sonderregelungen bis 31.03.2021

Die Coronapandemie hält an und trotz der baldigen Möglichkeit, sich impfen zu lassen, stehen uns weitere Monate mit erhöhtem Infektionsrisiko bevor. Die KBV hat daher verkündet, dass die bisherigen Sonderregelungen auch im ersten Quartal 2021 bestehen werden.

Kurzüberblick

Konkret bedeutet dies: Weiterhin Konsultationen per Telefon und die Übernahme von Portokosten. Des Weiteren können nichtärztliche Praxisassitenten bereits vor abgeschlossener Fortbildung tätig werden und für Refresher-Kurse nichtärztlicher Praxisassistenten steht mehr Zeit zur Verfügung.

Videosprechstunden weiterhin voll abrechenbar

Last but not least: Bis zum 31.03.2021 sind Videosprechstunden weiterhin voll abrechenbar! Zusätzlich wurden die ergänzenden Einsatzmöglichkeiten von Videobehandlungen in der Psychotherapie und bei probatorischen Sitzungen verlängert. Alle weiteren neuen und verlängerten Regelungen finden Sie übrigens auf der Seite der KBV.

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Sie sind sich noch unsicher, ob Videosprechstunden eine gute Möglichkeit sind, Ihren Praxisalltag zu entlasten und die Versorgung Ihrer Patient:innen zu ergänzen? Mit dem Code „Expert30“ können Sie unseren Experttarif jetzt 30 Tage lang kostenfrei testen. Bitte geben Sie den Code bei der Registrierung an! Hier finden Sie unsere Tarife, hier können Sie sich einfach registrieren.

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