Künftig sind Krankschreibungen via Onlinesprechstunde auch dann möglich, wenn die krankzuschreibende Person noch unbekannt in der jeweiligen Praxis ist. Möglich ist eine solche Krankschreibung für bis zu 3 Kalendertage. Dieser Beschluss wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss verkündet und muss noch abschließend vom Gesundheitsministerium geprüft werden.
Das ist zu beachten
Die bisherige Möglichkeit, Patient:innen, die der Praxis bekannt sind, sogar bis zu sieben Kalendertage via Video krankschreiben zu können, bleibt von der Erweiterung unangetastet.
Die Ausstellung einer Folgekrankschreibung ist jedoch nur möglich, wenn der:die Patient:in für die erste Krankschreibung in der Praxis vorstellig geworden ist. Auch besteht kein genereller Anspruch seitens der Patient:innen auf eine Krankschreibung via Videosprechstunde: Die Mediziner:innen können auch eine Untersuchung in der Praxis bestehen.
Mehr erfahren Sie in der aktuellen Pressemitteilung des G-BAs.