Ab April 2023 wird es in Deutschland nicht mehr möglich sein, sich telefonisch krankschreiben zu lassen, wenn man an einer Atemwegserkrankung leidet. Die Sonderregelung der telefonischen Krankschreibung, die während der Corona-Pandemie eingeführt wurde, endet am 31. März 2023.
Die telefonische Krankschreibung wurde als Sicherheitsmaßnahme eingeführt, um volle Wartezimmer in Arztpraxen zu vermeiden und so chronisch Kranke vor vermeidbaren Infektionen zu schützen. Insbesondere während der Corona-Pandemie, als die Ansteckungsgefahr besonders hoch war, erwies sich diese Regelung als hilfreich.
Der G-BA ist damit betraut, den Leistungskatalog der Krankenkassen zu konkretisieren. Das Bundesministerium für Gesundheit nimmt die Rechtsaufsicht wahr und sorgt dafür, dass die Regelungen im Gesundheitswesen im Einklang mit dem Gesetz stehen.
Sollte sich eine Situation ergeben, die erneut Sicherheitsmaßnahmen erfordert, wird der G-BA schnell reagieren und gegebenenfalls erneut Sonderregelungen einführen, um das Gesundheitssystem zu entlasten und Patienten zu schützen.
Krankschreibungen per Videosprechstunde sind nach wie vor uneingeschränkt möglich.
Wir freuen uns, sie auf dem Laufenden zu halten.