Ab Oktober: Akutbehandlungen und Gruppentherapien per Video

Videosprechstunden etablieren sich zunehmen in der Gesundheitsversorgung in Deutschland – besonders auch im Bereich der Psychotherapie. Umso erfreulicher, dass hier die Möglichkeiten immer weiter ausgebaut und die Regelungen entsprechend von KBV und Krankenkassen angepasst werden! Das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz stößt in diesem Bereich einige Neuerungen an.

Krisenintervention direkt, wenn sie benötigt wird

Besonders in Krisensituationen ist schnelles Handeln essenziell! Daher ist es eine logische Konsequent, die Verwendung von Videosprechstunden genau für diesen Bereich ohne Einschränkungen freizugeben.

Videogruppentherapien abrechenbar

Gruppentherapien per Video sind in Zukunft abrechenbar! Teil dessen ist auch die gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung. Wichtig ist jedoch die Berücksichtigung der Personenzahl: So dürfen maximal 9 Personen teilnehmen (8 Teilnehmer:innen/Bezugspersonen und 1 Therapeut:in). Gruppensitzungen mit zwei oder mehr Therapeut:innen sind hingegen nicht berechnungsfähig.

Das müssen Sie beachten

Die Sitzungen sind nur durch die Therapeut:innen durchführbar, die die Versicherten auch im persönlichen Kontakt behandeln. Außerdem müssen Sie mit Ihren Patient:innen vereinbaren, wie im Falle eines Verbindungsabbruchs die Sitzung fortgesetzt bzw. wie bei drohender Fremd- oder Eigengefährdung eingegriffen werden kann.

Außerdem muss natürlich sicher gestellt werden, dass Sie einen sicheren Videodienst, wie beispielsweise sprechstunde.online, nutzen. Wussten Sie, dass Sie mit uns auch Gruppensitzungen auf höchstem Datenschutzniveau durchführen können, die entsprechend zur Abrechnung zertifiziert sind?

Die Abrechnung – auch im Bereich KJP

Die EBM wird angepasst, sodass folgende Positionen ab 1. Oktober 2021 auch per Video berechnungsfähig sind:

  • Akutbehandlung nach GOP 35152
  • Gruppentherapeutische Leistungen (mit weniger als 9 Teilnehmer:innen) nach GOP 35173 bis 35178 und Abschnitt 35.2.2
  • Gruppenbehandlungen der
    • Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie nach GOP 14221
    • Psychiatrie und Psychotherapie nach GOP 21221
    • Psychosomatischen Medizin und Psychotherapie nach GOP 22222
    • Neuropsychologischen Therapie nach GOP 30933
  • Technikzuschlag nach GOP 01450

 

Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der KBV!

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