Heilmittel- und Reha-Verordnung auch in Videosprechstunden möglich: Alles, was Sie wissen müssen

Heilmittel-und-Reha-Verordnung Videosprechstunde

Die Verordnung von Heilmitteln und Reha-Maßnahmen ist jetzt auch in Videosprechstunden möglich. Ärzte und Psychotherapeuten können jetzt Folgeverordnungen für Heilmittel per Videosprechstunde und in Ausnahmefällen nach telefonischem Kontakt ausstellen. Auch die Veranlassung einer medizinischen Rehabilitation kann in Videosprechstunden erfolgen. Die Voraussetzungen hierfür hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Januar festgelegt. Im Folgenden erfahren Sie alles, was Sie über die neuen Regelungen wissen müssen.

Voraussetzungen für Heilmittelverordnung per Video

Damit eine Heilmittelverordnung per Videosprechstunde erfolgen kann, muss die Praxis die Patientin oder den Patienten bereits kennen. Eine erstmalige Verordnung von Heilmitteln kann weiterhin nur nach persönlicher Untersuchung in der Praxis oder im Hausbesuch erfolgen. Auch für eine Folgeverordnung von Heilmitteln nach telefonischer Konsultation müssen die Patienten bereits persönlich untersucht worden sein oder in der Videosprechstunde gewesen sein.

Reha-Verordnung per Video

Auch Reha-Verordnungen können per Video erfolgen, allerdings nur nach persönlicher Untersuchung in der Praxis oder im Hausbesuch. Vor einer Reha-Verordnung müssen die konkreten Funktionseinschränkungen bekannt sein und gegebenenfalls erforderliche Funktionstests durchgeführt worden sein. Wenn alle verordnungsrelevanten Informationen erhoben wurden, kann die Veranlassung einer medizinischen Rehabilitation auch in der Videosprechstunde erfolgen.

Verordnung häuslicher Krankenpflege per Video

Seit dem 11. März ist auch die Verordnung häuslicher Krankenpflege per Video und in Ausnahmefällen telefonisch möglich. Der G-BA hat auch diese Richtlinie angepasst.

Fazit

Die neuen Regelungen des G-BA ermöglichen eine schnellere und effizientere Verordnung von Heilmitteln und Rehabilitation per Video. Die persönliche Untersuchung bleibt jedoch weiterhin Voraussetzung für die erstmalige Verordnung von Heilmitteln und Reha-Maßnahmen. Die neuen Regelungen bieten Ärzten und Patienten mehr Flexibilität und Komfort, ohne dabei die Qualität der medizinischen Versorgung zu beeinträchtigen.

Wir freuen uns, Sie auf dem Laufenden zu halten.

Alle Informationen: https://www.kbv.de/html/1150_63196.php

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