Ärztekammer Saarland erlaubt ausschließliche Fernbehandlung

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Donnerstag, 11. April 2019

Saarbrücken – Im Saarland sind in Zukunft ausschließliche Fernbehandlungen erlaubt. Die Delegierten der Ver­tre­ter­ver­samm­lung der Ärztekammer des Saarlandes beschlossen heute eine entsprechende Änderung der Berufsordnung für Ärzte. Diese setzt eins zu eins den Wort­laut der Musterberufsordnung der Bundes­ärzte­kammer (BÄK) um.

„Ärztinnen und Ärzte beraten und behan­deln Patientinnen und Patienten im persönlichen Kontakt. Sie können dabei Kommuni­kationsmedien unterstützend einsetzen. Eine aus­schließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien ist im Einzelfall erlaubt, wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt insbe­son­­dere durch die Art und Weise der Befund­erhebung, Beratung, Behandlung sowie Do­kumentation gewahrt wird und die Patientin oder der Patient auch über die Besonder­heiten der ausschließlichen Beratung und Be­handlung über Kommunikationsmedien auf­geklärt wird“, heißt es nun damit in Paragraf sieben Absatz vier der Berufsordnung der Ärzte im Saarland.

Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt weiter der Goldstandard

Ziel der Neuregelung ist es den Delegierten zufolge, einerseits die Behandlung und Be­ratung aus der Ferne unter bestimmten Anforderungen zu ermöglichen und andererseits den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt weiterhin in den Vordergrund zu stellen.

Trotz des mehrheitlichen Beschlusses (20/18 Stimmen) – und auch im Interesse einer bundeseinheitlichen Regelung – blieben die Delegierten kritisch und betonten, dass der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt weiter unerlässlich bleibe.

Digitale Techniken sollten die ärztliche Tätigkeit unterstützen, dürften aber nicht die unerlässliche persönliche Zuwendung von Ärzten ersetzen, sagte Kammerpräsident Josef Mischo. „Der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt stellt weiterhin den ,Goldstandard‘ ärztlichen Handelns dar“.

Hintergrund der neuen Möglichkeiten in der Fernbehandlungen ist ein Beschluss des 121. Deutschen Ärztetags. Dieser hatte mit großer Mehr­heit einer Änderung der ärztlichen (Muster-)Berufsordnung (MBO-Ä) zugestimmt und das bisher geltende berufsrechtliche Verbot der aus­schließlichen Fernbehandlung gelockert. Die Lan­des­ärz­te­kam­mern müssen aber selbst entscheiden, ob sie die Empfehlung in ihre Berufsordnung übernehmen – oder andere Formulierungen und Regelungen treffen.

Ge­gen die ausschließliche Fernbehandlung ausgesprochen hat sich die Ärztekammer in Brandenburg. In Mecklenburg-Vorpommern steht eine end­gül­tige Entschei­dungen noch aus. In Baden-Württemberg ist die ausschließliche Fernbe­hand­lung nur in genehmigten Projekten gestattet. Die anderen Ärztekammern haben die Änderung entsprechend der Empfehlungen des Ärzte­tags umgesetzt. Schleswig-Holstein hat eine weitergehende Regelung getroffen.

© may/aerzteblatt.de

Zugriff  am 12.04.2019 um 07:45 Uhr auf https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/102374/Aerztekammer-Saarland-erlaubt-ausschliessliche-Fernbehandlung

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