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Donnerstag, 11. April 2019
Saarbrücken – Im Saarland sind in Zukunft ausschließliche Fernbehandlungen erlaubt. Die Delegierten der Vertreterversammlung der Ärztekammer des Saarlandes beschlossen heute eine entsprechende Änderung der Berufsordnung für Ärzte. Diese setzt eins zu eins den Wortlaut der Musterberufsordnung der Bundesärztekammer (BÄK) um.
„Ärztinnen und Ärzte beraten und behandeln Patientinnen und Patienten im persönlichen Kontakt. Sie können dabei Kommunikationsmedien unterstützend einsetzen. Eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien ist im Einzelfall erlaubt, wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung sowie Dokumentation gewahrt wird und die Patientin oder der Patient auch über die Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien aufgeklärt wird“, heißt es nun damit in Paragraf sieben Absatz vier der Berufsordnung der Ärzte im Saarland.
Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt weiter der Goldstandard
Ziel der Neuregelung ist es den Delegierten zufolge, einerseits die Behandlung und Beratung aus der Ferne unter bestimmten Anforderungen zu ermöglichen und andererseits den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt weiterhin in den Vordergrund zu stellen.
Trotz des mehrheitlichen Beschlusses (20/18 Stimmen) – und auch im Interesse einer bundeseinheitlichen Regelung – blieben die Delegierten kritisch und betonten, dass der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt weiter unerlässlich bleibe.
Digitale Techniken sollten die ärztliche Tätigkeit unterstützen, dürften aber nicht die unerlässliche persönliche Zuwendung von Ärzten ersetzen, sagte Kammerpräsident Josef Mischo. „Der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt stellt weiterhin den ,Goldstandard‘ ärztlichen Handelns dar“.
Hintergrund der neuen Möglichkeiten in der Fernbehandlungen ist ein Beschluss des 121. Deutschen Ärztetags. Dieser hatte mit großer Mehrheit einer Änderung der ärztlichen (Muster-)Berufsordnung (MBO-Ä) zugestimmt und das bisher geltende berufsrechtliche Verbot der ausschließlichen Fernbehandlung gelockert. Die Landesärztekammern müssen aber selbst entscheiden, ob sie die Empfehlung in ihre Berufsordnung übernehmen – oder andere Formulierungen und Regelungen treffen.
Gegen die ausschließliche Fernbehandlung ausgesprochen hat sich die Ärztekammer in Brandenburg. In Mecklenburg-Vorpommern steht eine endgültige Entscheidungen noch aus. In Baden-Württemberg ist die ausschließliche Fernbehandlung nur in genehmigten Projekten gestattet. Die anderen Ärztekammern haben die Änderung entsprechend der Empfehlungen des Ärztetags umgesetzt. Schleswig-Holstein hat eine weitergehende Regelung getroffen.
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Zugriff am 12.04.2019 um 07:45 Uhr auf https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/102374/Aerztekammer-Saarland-erlaubt-ausschliessliche-Fernbehandlung