Was sich 2020 im Gesundheitswesen ändert

Von Steffani Balle

Gesundheit wird digitaler – und das in vielerlei Hinsicht. Von der Videosprechstunde bis zur digitalen Patienentakte. Welche Änderungen es 2020 im Einzelnen für die Patienten gibt, hat SR-Gesundheitsreporterin Steffani Balle zusammengetragen.

VIDEOSPRECHSTUNDE

Ärzte, die eine Videosprechstunde anbieten, dürfen jetzt auch damit werben. Außerdem entfällt der Zwang, als Patient mindestens einmal persönlich vorstellig zu werden, bevor der Arzt über Bildschirm Diagnosen stellen und Therapien verordnen darf.

GESUNDHEITS-APPS

Wer schon digital unterwegs ist, kann Gesundheits-Apps ab sofort auf Kassenkosten herunterladen. Vor dem Kauf muss allerdings die Krankenkasse ihr Okay geben. Nicht jede verfügbare Gesundheits-App erfüllt nämlich die Kriterien für eine Erstattung. Das Angebot richtet sich vor allem an chronisch Kranke.

DIE DIGITALE PATIENTENAKTE

Die digitale Patientenakte soll dazu führen, dass niemand mehr Aktenordner voll mit Befunden, Röntgenbildern und Arztbriefen von Arzt zu Arzt schleppen muss. Auch Krankenhäuser sollen Zugriff auf die elektronische Patientenakte haben. Das alles aber nur, wenn der Patient dieser Form der Kommunikation zustimmt.

Damit alle Versicherten auch einschätzen können, worauf sie sich einlassen, soll es Digitalschulungen der Krankenkassen geben.

FACHARZTTERMIN

Niemand soll länger als vier Wochen auf einen Facharzttermin warten müssen. Deshalb wird die Nummer 116 117 zu den Terminservicestellen der Krankenkassen ab sofort rund um die Uhr besetzt. Allerdings gilt das Versprechen nicht für die vertraute Facharztpraxis. Den gewünschten Termin muss man in der Praxis wahrnehmen, die einen Platz frei hat – auch wenn man dafür eine längere Strecke fahren muss.

MASERNIMPFUNG

Die Masernimpfung wird Pflicht. Ungeimpfte Kleinkinder werden ab März 2020 nicht mehr in einem Kindergarten aufgenommen.

ZAHNERSATZ

Der Zuschuss zum Zahnersatz steigt um zehn auf 60 Prozent der Behandlungskosten. Wer regelmäßig ein Bonusheft führt, bekommt höhere Zuschüsse.

RAUCHEN

Ab Mitte Mai 2020 sind Menthol-Zigaretten verboten.

PFLEGE

Kinder von Pflegebedürftigen müssen erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro einen Beitrag zu den Pflegekosten ihrer Eltern zahlen.

CHRONISCHE KRANKHEITEN

Wer als chronisch Kranker immer die selbe Medizin benötigt, kann sich ein Wiederholungsrezept verschreiben lassen. Damit bekommt er bis zu vier Mal sein Medikament, ohne zwischendurch deswegen zum Arzt zu müssen.

IN PLANUNG

Zwei digitale Neuerungen lassen allerdings noch auf sich warten: das elektronische Rezept und die elektronische Krankschreibung. Für beides laufen die Vorbereitungen zur Umsetzung. Das E-Rezept könnte es im Laufe des Jahres noch schaffen, die E-Krankschreibung wohl erst im übernächsten Jahr.

 

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