Demenzversorgung per Video: Neue Vergütung für Videofallkonferenzen mit Pflegefachkräften

Demenzvorsorge per Videofallkonferenz

Gute Nachrichten für die digitale Patientenversorgung: Ab April gibt es eine neue Abrechnungsoption im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), die Videofallkonferenzen mit Pflegefachkräften bei der Behandlung von Demenzpatienten vergütet. Vertragsärzte können diese patientenorientierten Besprechungen jetzt abrechnen und so die Zusammenarbeit mit Pflegekräften effizienter gestalten.

Neue Abrechnungsoption: GOP 01443

Mit der neuen Gebührenordnungsposition (GOP) 01443 erhalten Ärzte eine Vergütung für Videofallbesprechungen mit Pflegekräften, wenn sie einen chronisch pflegebedürftigen Patienten mitbehandeln. Diese Leistung ist mit 86 Punkten (10,66 Euro) bewertet und kann bis zu drei Mal pro Krankheitsfall abgerechnet werden. Zunächst gilt diese Regelung für zwei Jahre und wird außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung zum festen Preis vergütet.

Wer kann die GOP 01443 abrechnen?

Im Gegensatz zur bereits existierenden GOP 01442, die nur von koordinierenden Vertragsärzten genutzt werden darf, steht die neue GOP 01443 allen Vertragsärzten offen, die Demenzpatienten betreuen. Voraussetzung ist, dass in den letzten drei Quartalen (einschließlich des aktuellen Quartals) mindestens ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt stattgefunden hat.

Hintergrund: Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses

Die Einführung der GOP 01443 geht auf eine Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses zurück. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband konnten sich zuvor nicht auf die Struktur und Höhe der Vergütung einigen, weshalb die Entscheidung in das erweiterte Gremium verlagert wurde.

Ein Schritt zur besseren Versorgung von Demenzpatienten

Diese Maßnahme ist Teil der Nationalen Demenzstrategie, die 2020 von der Bundesregierung ins Leben gerufen wurde. Ziel ist es, die medizinische und pflegerische Versorgung von Menschen mit Demenz zu verbessern und eine sektorenübergreifende Zusammenarbeit zu fördern. Die neue Vergütung für Videofallkonferenzen stellt einen wichtigen Baustein in der Optimierung der Patientenversorgung dar.

Nutzen Sie als Vertragsarzt die neuen Möglichkeiten der Videofallbesprechung und erleichtern Sie die interdisziplinäre Abstimmung zur bestmöglichen Betreuung von Demenzpatienten!

 

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Themenseite der KBV.

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