Einheitliche Obergrenze für bekannte und unbekannte Patienten

Videosprechstunden in der Psychotherapie

Telemedizin auf dem Vormarsch – ein starkes Signal für die Zukunft! 🚀

Am 11. Juli 2025 hat die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) bestätigt, was Telemediziner:innen längst erhofft hatten: Die bisherigen Beschränkungen für Videosprechstunden wurden deutlich gelockert – rückwirkend zum 1. April 2025.


🩺 Was hat sich geändert?

  • Einheitliche Obergrenze von 50 %
    Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen dürfen nun bis zu 50 % ihrer Patient:innen – sowohl bekannte als auch zuvor unbekannte – ausschließlich per Video behandeln. Bisher galten strengere Regeln, die unbekannte Patient:innen benachteiligt haben.

  • Rückwirkend angewandt:
    Die Regelung gilt bereits seit dem 1. April 2025 – ein klares Zeichen von Vertrauen in die digitale Versorgung .

  • Weniger Bürokratie:
    Die neuen Regeln sind praxisfreundlicher:

    • Kein kompliziertes Unterscheiden mehr zwischen bekannten und unbekannten Patient:innen.

    • Prüfung erfolgt auf Praxisniveau, nicht mehr pro Ärzt:in.

  • Zuschlag für zusätzliche Sicherheit:
    Wer eine:n bekannte:n Patient:in ausschließlich per Video betreut, erhält einen finanziellen Zuschlag von 3,72 € pro Fall – als Anerkennung für die notwendige Weiterbetreuung.

  • Neuer Spielraum für Nuklearmediziner:
    Auch Fachärzt:innen der Nuklearmedizin können nun Videosprechstunden abrechnen – inklusive Technik- und Authentifizierungszuschlägen.


Warum ist das so bedeutend?

  1. Mehr Flexibilität für Patient:innen
    Menschen mit eingeschränkter Mobilität, in ländlichen Regionen, im Homeoffice oder mit Pflegeaufgaben können sich einfacher und schneller behandeln lassen – oft direkt aus dem eigenen Wohnzimmer.

  2. Entlastung für die Praxen
    Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen können ihre Ressourcen effizienter planen und Nutzung von Videoterminen gezielter steuern – ohne komplizierte Kontingente.

  3. Digitalisierung wird ernstgenommen
    Die rückwirkende Regelung zeigt: Telemedizin ist kein Randphänomen – sondern ein integraler Bestandteil moderner Gesundheitsversorgung.

  4. Anreiz für nachhaltige Nachsorge
    Der Zuschlag für bekannte Patient:innen honoriert besonders sorgfältige Betreuung nach der Videositzung – ein Qualitätssignal!

  5. Gerechtigkeit für alle Patient:innen
    Unbekannte wie bekannte Patient:innen werden gleichberechtigt behandelt – Telemedizin schlägt lange bestehende Hürden nieder.


Ein Blick in die Zukunft

Dieser Schritt ist mehr als nur ein administrativer Beschluss – es ist ein Signal: „Pro Telemedizin“. Die Gesundheitsversorgung wird damit zugänglicher, flexibler und zukunftsfähig.

Digitalisierung im Gesundheitswesen gewinnt an Fahrt – und die neuen Telemedizin-Regeln eröffnen Ärzt:innen, Therapeut:innen und Patient:innen ganz neue Möglichkeiten. Wir sehen Telemedizin nicht als Ausnahme, sondern als selbstverständliche Zukunft der modernen Gesundheitsversorgung.


Fazit:
Die Abschaffung der starren Obergrenzen, die Praxisorientierung und die finanzielle Anerkennung für digitale Versorgungsformen stärken die Telemedizin spürbar. Ein großartiger Schritt, von dem Patient:innen und medizinisches Fachpersonal gleichermaßen profitieren!

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